Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, für die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers bei Rechtsstreitigkeiten zu sorgen und die dabei anfallenden Kosten zu tragen.
Da die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren) stetig ansteigen, ist eine Rechtschutzversicherung zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unerlässlich.
Nachfolgend die "wichtigsten" Arten der Rechtsschutzversicherung:
Privat- und Berufsrechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers sowie je nach Tarifart seines ehelichen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartners, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
Versichert sind beim Berufssrechtschutz z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über das Arbeitsentgelt, Zeugniserteilung, Betriebsrente, Kündigung.
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Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben, z.B.:
- Der Händler verkauft Ihnen einen Unfallwagen und informiert Sie nicht darüber.
- Nach einem Unfall ist die Haftung unklar und die gegnerische Versicherung zahlt den Schaden nur zum Teil.
- Bei einem Unfall sind Passanten verletzt und gegen Sie läuft ein Strafverfahren.
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Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Das betroffene Objekt muss nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit?
Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert.
Aus finanzieller Sicht ist dies ein Rechtsschutz auf den keiner verzichten sollte; denn jeder ist entweder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses.
Beispiele:
Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln, Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Wohngeldabrechnung, Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen Grenzbepflanzung, aber auch Streitigkeiten mit der Stadt/der Gemeinde.
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