Informationen zur Umweltplakette
Feinstaubverordnung
Die Feinstaubverordnung, im März 2007 in Kraft getreten, regelt den Feinstaubausstoß in Umweltzonen (Teile von Städten mit hoher Feinstaubbelastung), in die nur Fahrzeuge mit Umweltplakette (=Feinstaub-Plakette) einfahren dürfen.
Die Feinstaub-Plakette teilt Fahrzeuge in 4 Schadstoffgruppen ein.
Diese sind gekennzeichnet durch 3 verschiedenfarbige Plaketten.
- Schadstoffgruppe 1 -> ohne Plakette (hoher Feinstaubausstoß)
- Schadstoffgruppe 2 -> rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3 -> gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4 -> grüne Plakette (niedriger Feinstaubausstoß)
Umweltzonen dürfen nur mit jeweils vorgeschriebener Plakette befahren werden.
Diese muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
Widerhandlungen werden mit Bußgeld in Höhe von 40 € und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Ermittlung der Schadstoffgruppe
In welche Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug fällt, erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde sowie bei TÜV, Dekra, GTÜ oder Werkstätten.
Ablesen kann man dies an der Emissionsschlüsselnummer, welche man dem Fahrzeugschein entnehmen kann.
Die Plaketten kosten zwischen 5 und 10 Euro und können bei den o.g. Einrichtungen erworben werden.
Oder wenden Sie sich einfach an uns. Wir erledigen das gerne für Sie!

