Unterschiede Haftpflicht- und Kaskoversicherung
1. KFZ-Haftpflichtversicherung
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.
Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für Neuverträge (seit dem 01.01.2002) gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden Merkmale des Fahrzeuges und die Situation des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse.
2. KFZ-Kaskoversicherungen
2a. Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Fahrzeugschäden, die entstanden sind durch:
- Brand oder Explosion,
- Diebstahl (10% Entschädigungsminderung, wenn keine Wegfahrsperre vorhanden ist)
- Kollision mitHaarwild bzw. Tieren aller Art
- Marder- bzw. Tierbissschäden
- Glasbruch
- unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag
Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Die Teilkasko-Versicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringert sich der Versicherungsbeitrag.
2b. Vollkasko-Versicherung
In einer Vollkasko-Versicherung ist immer auch eine Teilkasko-Versicherung eingeschlossen. Zusätzlich sind hier versichert:
- Blechschäden am eigenen KFZ nach einem selbstverschuldeten Unfall
- Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. Zerkratzen des Autos)
Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie. Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadenfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden.

