Kraftfahrtversicherung
Ein Überblick über die Kraftfahrtversicherungen
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung haben, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung begleicht nicht den eigenen Schaden des Versicherten, sondern nur den Schaden, der einem anderen durch Verschulden des Versicherten entstanden ist.
Die Fahrzeug- oder Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Es gibt Teilkasko und Vollkasko.
Die Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) übernimmt die Kosten für folgende Schäden: Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitz, Glasbruch, Wildunfälle, Marderbiss-Schäden.
Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) schließt die Teilkasko ein und kommt zusätzlich auf für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.
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