Pflegeversicherung


Die gesetzliche Pflegeversicherung, die am 1.1.1995 eingeführt wurde, wird ihren Aufgaben in Zukunft nicht mehr gerecht werden können, weil die Kosten für die Pflege ständig steigen, die Pflegefälle zunehmen. Bereits Ende 1999 gab es lt. Stat. Bundesamt mehr als 2 Millionen Pflegefälle in Deutschland.


Pflegefall - betrifft das wirklich nur die Anderen?


Was ist, wenn Sie, Ihre Kinder oder Ihre Eltern pflegebedürftig werden (z. B. auch durch Unfall oder Krankheit)?

Ein Pflegeplatz kostet ca. Euro 3.300 pro Monat. Der Staat zahlt maximal Euro 1.432 Euro.


Wer gleicht den Differenzbetrag aus?

Im Pflegefall werden alle Ersparnisse (u. a. Barvermögen, Haus) zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Reichen diese nicht aus, müssen Sie z. B. auch für die Pflegekosten Ihrer Eltern zahlen.


Können Sie sich das leisten?

Wenn keine Ersparnisse mehr vorhanden sind, übernimmt die Sozialhilfe die Pflegekosten.


Wie vermeiden Sie, dass Sie bzw. Ihre Eltern zum Sozialfall werden?

Private Vorsorge ist daher ein Muss.Mit einer privaten Pflegeversicherung bieten wir Ihnen eine wichtige Vorsorgeergänzung, die Sie und Ihre Angehörigen absichert. Unkompliziert und lebenslang.


Vorteile einer Pflegeversicherung:  

  • Sie haben lebenslangen Versicherungsschutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit (z. B. auch durch Krankheit oder Unfall) 
  • Sie sichern Ihr persönliches Vermögen im Pflegefall ab und bleiben finanziell unabhängig 
  • Sie schützen Ihre Familie vor untragbaren finanziellen Belastungen 
  • Sie verringern bzw. schließen die finanzielle Versorgungslücke 
  • Sie bekommen Leistungen bei häuslicher sowie stationärer Pflege
  • Sie erhalten auf Wunsch bereits Leistungen ab Pflegestufe II 
  • Sie haben Beitragsgarantie – der Beitrag bleibt während der gesamten Zahlungsdauer stabil
  • Sie sind vom ersten Tag an geschützt: Keine Wartezeiten/keine Karenzzeiten 
  • Sie bezahlen nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit keinen Beitrag mehr
  • Sie haben auch im Ausland Versicherungsschutz


Denken Sie dabei auch an Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht!!! Informieren Sie sich darüber.

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