Freiwillig gesetzlich Krankenversichert
Zum 31.12.2008 endete für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die bis dato über ihre gesetzliche Krankenkasse ein Krankentagegeld abgesichert hatten, dieser Versicherungsschutz.
Auf Grund des Leistungswegfalls gilt nach § 243 SGB V ein ermäßigter Beitragssatz.
Aber ab dem 01.08.2009 bieten die Krankenkassen einen Wahltarif mit Krankentagegeld gegen einen Zusatzbeitrag an.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Krankentagegeldtarifs bei einem privaten Krankenversicherer.
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