Vermögenswirksame Leistungen


Die Vermögenswirksame Leistung (VWL oder VL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.  

Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.

Die vermögenswirksamen Leistungen können in einen Investmentfonds einbezahlt werden oder in einen Vertrag der Betrieblichen Altersvorsorge.

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