Umweltschadenversicherung


Das Umweltschadensgesetz ist ein EU-Gesetz und ist am 14.11.2007 in Kraft getreten.

Verursacher von Umweltschäden haften daher für Schäden an Flora (Pflanzen), Fauna (Tiere), Gewässern und Böden. Sie sind auch zur Sanierung verpflichtet. Die Umweltschadenversicherung zahlt z. B. die Kosten für die Anschaffung der Pflanzen sowie die entstandenen Kosten für die Einpflanzung.
Nicht versichert sind eigene und gemietete Sachen, außer das Risiko wurde extra mit eingeschlossen.


Sie haben Fragen zur Umweltschadenversicherung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. Dorner und Beckel – Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Firmenhaftpflicht!

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