Festdarlehen


Allgemein

Das Darlehen selbst wird bei dieser Finanzierungsvariante nicht getilgt. Die Tilgung erfolgt über einen eigenen Tilgungsträger. Das können ein oder mehrere Bausparverträge, eine Lebensversicherung oder ein Investmentfonds sein oder eine Kombination daraus.


Im Detail

Der Kunde zahlt an das finanzierende Institut über die gesamte Laufzeit gesehen nur die vereinbarten Zinsen. Daneben spart er den Tilgungsteil seiner Finanzierung in einer kapitalbildenden Anlage an. Bei Fälligkeit des kapitalbildenden Vertrags tilgt dieser Vertrag das Darlehen in einer Summe. So ergibt sich bei entsprechend langer Zinsbindung eine gleich bleibende monatliche Belastung aus Zinsrate und Beitrag in den Tilgungsträger. Diese Form des Kredits ist besonders interessant für Kapitalanleger (Kunden, die die finanzierte Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten), denn hierbei können die Zinsen bei derzeitiger Steuergesetzgebung von der Steuer abgesetzt werden.

Achtung!

In Zeiten niedriger Zinsen kann diese Variante sinnvoll sein, denn der Kunde kann eine Ansparvariante wählen, die mittel- bis langfristig eine höhere Rendite erzielen könnte als die sicheren und vereinbarten Sollzinsen kosten.

Allerdings ist das Zinserhöhungsrisiko nach Ablauf der Zinsbindung größer, weil von der Schuld noch nichts getilgt wurde und somit der Zins für ein gleich großes Darlehen wie zu Beginn verlängert werden muß.

Es besteht außerdem das Risiko, dass die Leistung aus dem Tilgungsträger geringer ist als ursprünglich kalkuliert und somit das Darlehen nicht ganz getilgt werden kann.

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