Riesterrente
„Wollen auch Sie in den Genuss der staatlichen Förderung kommen?" - "Riestern Sie mit uns!"
Das gesetzliche Rentenniveau wurde im Rahmen der Rentenreform zu 2002 gesenkt. Dadurch sinkt die gesetzliche Rente im Alter und Ihre Versorgungslücke wird automatisch größer. Damit wird eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je.
Die RiesterRente mit staatlicher Förderung über Zulagen und möglichen Steuerersparnissen schließt die Lücke und sorgt für eine effiziente Altersvorsorge. Es lohnt sich! Denn die Zulagen, insbesondere bei Familien, können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher Förderung mittels des Sonderausgabenabzugs.
Die Riester-Rente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten. Die Förderung kann zwischen 35 und 55 Prozent, in manchen Fällen sogar über 90 Prozent betragen - je nach Familienstand und Einkommen.
Übrigens: Auch nicht erwerbstätige Ehepartner profitieren von der Riester-Förderung.
Nachfolgende Personen können "riestern":
- Arbeitnehmer
- Beamte/Richter/Soldaten/Angestellte im öffentlichen Dienst
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- Auszubildende
- Arbeiter
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende während der Erziehungszeit
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben (400 €-Job auf Lohnsteuerkarte)
Höhe Grundzulage:
2007 = bis 114 €
2008 = bis 154 €
Zulage pro Kind:
2007 = bis 138 €
2008 = bis 185 €
Unmittelbar Zulagenberechtigt:
Hausfrauen
Vorraussetzung: Partner ist rentenversicherungspflichtig erwerbstätig und hat einen eigenen Riestervertrag
Achtung: Mütter sind in den ersten drei Lebensjahren des Kindes rentenversicherungspflichtig.
Mindesteigenbeitrag, der geleistet werden muss:
3% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens,
Mindestbeitrag = 60 €
(Ab 2008 4%; Erhöhung gilt auch für bereits bestehende Verträge)
Fordern Sie doch ein Angebot an unter Kontakt!

