Basisrente


Die Basisrente besteht seit 2005 und ist eine staatlich geförderte Privatrente.

Vorraussetzungen:

  • Die Rente beginnt nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Der Versicherungsvertrag sieht Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vor. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.

Vorteile:

  • Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) aufbauen.
  • Das Kapital, das sich in einem Basisrenten-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (d.h. Arbeitslosengeld II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Basisrenten-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.

Leistung im Todesfall!

Eine Basisrente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft.
Jedoch gibt es Möglichkeiten das zu vermeiden.

  1. Möglichkeit:
    Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder ausgestattet werden.
  2. Möglichkeit:
    Es kann eine zusätzliche – steuerlich nicht geförderte – Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn, abgeschlossen werden.
  3. Möglichkeit:
    Das angesparte Vermögen wird für eine Hinterbliebenen-Rente an den Ehepartner oder die Kinder verwendet, sofern solche vorhanden sind.

Inwieweit solche Hinterbliebenen-Leistungen auch nach Rentenbeginn gezahlt werden, ist unterschiedlich geregelt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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