Anlagen mit Insolvenzschutz
Anlagen mit Insolvenzschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontenabfrage im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit bestätigt – Das Bankgeheimnis ist damit nahezu aufgehoben. Finanzämter und Sozialbehörden (Arbeitsamt, Sozialamt, etc.) können nun ohne jeden Verdacht detailliert alle deutschen Kontodaten abfragen. Der Konteninhaber wird erst nach der Abfrage über diese Maßnahme informiert.
Mittels einer Steueridentifikationsnummer, die voraussichtlich noch in diesem Jahr für jeden Bürger eingeführt werden soll, können Finanzämter relevante Daten mit Daten anderer Stellen (z.B. Einwohnermeldeamt, Kreditkarteninstitute) abgleichen.
Der „gläserne Steuerzahler und Bankkunde“ ist bereits Realität!
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Geld vor allzuviel Neugierde schützen können.
Der Finanzplatz Liechtenstein bietet mit seinem strengen Bankgeheimns vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, u. a. Insolvenzschutz und Hartz IV-Schutz.
Wir verfügen über entsprechende Marktkenntnisse und Kontakte - sprechen Sie uns an!
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